Gartenzaun mit langen Spitzen

Der Gartenzaun des Nachbarn ist 77 cm hoch und hat 17 cm lange Spitzen. Er begrenzt sein Grundstück zum Bürgersteig. Kinder, die auf der Mauer davor balancieren, sind gefährdet. Darf der Nachbar so einen Zaun bauen? An welche Behörde kann ich mich wenden?

Die Art und Weise einer Grundstückseinfriedigung richtet sich zunächst nach deren Ortsüblichkeit. Auf der von Ihnen übersandten Aufnahme erkennen wir eine typische Wohnsiedlung mit Gartenzäunen, die die Hausgrundstücke zum öffentlichen Verkehrsbereich einschließlich Gehweg abgrenzen. An die Beschaffenheit einer derartigen Einfriedigung werden weder in gesetzlichen...