Garten zu stark verschattet

1973 hatte ich an der Gartengrenze einen Lebensbaum und zwei Mammutbäume gepflanzt. Sie sind heute 20 m hoch und verschatten den Garten des Nachbarn. Jetzt hat mich der Nachbar gebeten, die drei Bäume zu fällen. Seine Begründung: Der Rasen würde stark leiden.

Der Nachbar kann die Beseitigung verlangen, wenn die drei Bäume seinen Garten stark beeinträchtigen. Der alleinige Entzug von Licht reicht hierfür nach ständiger Rechtsprechung nicht aus (Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Juli 2015, Az. V ZR 229/14). Ein aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis hergeleiteter Beseitigungsanspruch kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. So müssen die Bepflanzung und deren Auswirkungen in einem derartigen Maße auf sein Grundstück einwirken, dass dies für ihn unzumutbar ist.

Bei der Anpflanzung vor 45 Jahren haben Sie die Abstandsvorschriften nicht...