Fremdes Grundstück bebaut

Im November 2007 hat ein Nachbar versehentlich mein Grundstück etwas überbaut (20 m2). Seine Halle steht nun zum Teil auf meinem Grundstück. Kann ich den Rückbau verlangen? Ab wann verjährt die Rückbauforderung?

In Ihrem Fall ist § 912 BGB einschlägig. Die Vorschrift lautet:

„1. Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenz­überschreitung Widerspruch erhoben hat.

2. Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend.“

Sie berichten,...