Fichten auf Nachbars Grund

Meine Großeltern haben um 1920 ein Grundstück gekauft und mit Fichten bepflanzt. Die Bäume sind schlagreif. Eine Neuvermessung der Grenze hat ergeben, dass der Vermesser damals falsch eingemessen hat. Etwa 50 Fichten, die meine Familie angepflanzt hat, stehen nicht auf unserem Grund. Der Nachbar, ein Kalkwerk, will die Fichten fällen und dort Buchen anpflanzen. Können wir Entschädigung fordern?

Das Problem besteht darin, dass mit dem Einpflanzen der Setzlinge die Fichten in das Eigentum des Grundstücksbesitzers übergegangen sind. Gemäß § 94 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) werden Pflanzen mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks. Bestandteile einer Sache, etwa eines Grundstücks, können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Das bedeutet: Das Eigentum an einem Grundstück erstreckt sich auch auf alle wesentlichen Bestandteile des Grundstücks, insbesondere auf Gebäude, aber auch auf Pflanzen.

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