Feuerwerk ohne Anmeldung?

Ende Juli fand auf dem Nachbarhof ein Polterabend statt. Gegen 23 Uhr wurde ein Feuerwerk gezündet. Zufällig bekamen wir das mit und sind auf unsere Weide gegangen, um die Pferde zu beruhigen. Am Ende war zwar kein Tier durchgegangen, doch sie waren vor Stress nass geschwitzt. Hätte man uns informieren müssen?

Das Abbrennen von pyrotechnischen Artikeln (Feuerwerkskörpern) ist im Sprenggesetz und den dazu erlassenen Verordnungen geregelt. Zur besseren Unterscheidung wurden die Feuerwerks­körper in Klassen eingeteilt. Feuerwerkskörper der Klasse I (Kleinstfeuerwerk, etwa Partyknaller) sind ganzjährig erlaubt.

Feuerwerk der Klasse II (etwa Silvesterfeuerwerk) darf durch Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres abgebrannt werden....