Fester Zaun entlang der Straße?

Mein Hof liegt an einer nicht übermäßig befahrenen Straße. Gern würde ich einen festen Zaun entlang der Straße errichten, damit nicht jeder über meine Fläche fahren kann. Welche Höhe darf der Zaun haben? Wie viel Abstand zur Straße muss ich einhalten?

Einfriedigungen, die an öffentliche Verkehrsflächen angrenzen, unterliegen nicht den Abstandsrege­lungen des Nachbarrechtsgesetzes NRW. Ein Abstand zwischen dem Zaun und der Straße ist deshalb grundsätzlich nicht einzuhalten (§ 39 NachbG NRW). Auch wenn die Straße nicht übermäßig befahren wird, ändert dies nichts an ihrer Eigenschaft als öffentlich gewidmete Straße.

Doch Sie müssen beachten: Zäune entlang solcher Verkehrsflächen dürfen nur angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen (§ 30 Abs. 2 StrWG NRW). Ob dies bei Ihnen zutrifft, können wir...