Fehlende Grenzsteine einmessen?

Seit Jahren habe ich einen Acker gepachtet. An der Grenze sind zwei Grenzsteine nicht mehr auffindbar. Bei Übergabe waren alle Steine da. Vermutlich habe ich einen Grenzstein bei Feldarbeiten beschädigt. Der Nachbar fordert nun die Einmessung der fehlenden Steine. Müssen der Verpächter bzw. ich die Kosten tragen?

Wenn Grenzsteine nicht mehr auffindbar sind oder der Verlauf einer Grenze durch Grenzsteine nicht mehr ermittelbar ist, kann der Eigentümer vom Eigentümer des benachbarten Grundstücks verlangen, dass dieser an der Errichtung fester Grenzzeichen oder zur Wiederherstellung verrückter oder unkenntlich gewordener Grenzzeichen mitwirkt (§ 919 Abs. 1 BGB).

Das Verfahren zur Abmarkung der Grenzlinie bestimmt sich nach den jeweiligen...