Fällen auf mein Grundstück verbieten?

Mein Nachbar möchte eine große tote Erle, die in Schräglage an der Grenze steht, absägen. Und zwar so, dass der Baum auf mein Grundstück fällt. Für ihn wäre das am einfachsten. Bei mir jedoch würden Anpflanzungen zerstört und alles zertrampelt. Eine Firma will der Nachbar, ein Rentner, nicht beauftragen. Das sei zu teuer.

Ohne Ihr Einverständnis darf der Nachbar Ihr Grundstück nicht in Anspruch nehmen. Auch die Schräglage der Erle führt nicht dazu, dass Sie die „Billig-Version“ dulden müssen. Dem Nachbarn kann man zumuten, den Baum von oben herab abzutragen. Auch wenn diese Maßnahme etwas teurer wird, weil er einen Hubsteiger bestellen...