Eschenlaub verstopft Dachrinne

Die Esche des Nachbarn steht direkt an der Grenze und hat einen Stammdurchmesser von 50 cm. Die Äste ragen bis zur Mitte auf das Dach meines Stalles. Das Laub verstopft regelmäßig die Dachrinnenkehle zwischen meinem Stall und dem Wohnhaus. Muss ich das dulden?

Mit der Esche ist damals zwar nicht der erforderliche Grenzabstand eingehalten worden. Sie haben heute aber keinen Anspruch mehr, dass Ihr Nachbar den Baum beseitigt. Er hätte bei der Anpflanzung einen Grenzabstand von 2 m zur Grenze einhalten müssen. Zählt man die Esche zu den stark wachsenden Bäumen, wären sogar 4 m Abstand Pflicht gewesen (§ 41 Abs. 2 NachbG NRW).

Bei Unterschreitung des Grenzabstandes muss der Nachbar binnen sechs Jahren die Beseitigung bzw. das Zurücksetzen des Baumes vom Baumbesitzer verlangen. Nach Ablauf der Frist...