Erntearbeiten: Nachts zu laut?

Während des Mähdruschs entlang von siedlungsnahen Feldern bin ich nach 22 Uhr mehrfach von der Polizei angehalten worden. In einigen Fällen durfte ich den Auftrag erst am folgenden Tag zu Ende führen. Begründung der Beamten: Während der Nachtruhe sei Maschinenlärm verboten. Gilt das auch für Lohn­unternehmer in der Erntesaison?

Ja, das betrifft auch die Lohnunternehmer; für sie gilt die gleiche Rechtslage wie für Landwirte.

Nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) sind für alle Arten von Baugebieten Lärmwerte festgelegt, die sich in der Tageszeit (6 bis 22 Uhr) und Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) unterscheiden und in Dezibel dB(A) angegeben werden. So liegt der...