Erde im Graben

Ein Unwetter hat von meinem Kartoffelacker Erde abgeschwemmt. Sie ist zum Teil beim Nachbarn im Graben und auf der Straße liegen geblieben. Der Nachbar fordert, dass ich die Erde aus dem Graben und der Straße innerhalb von acht Tagen entferne. Andernfalls will er eine Firma beauftragen und mir die Kosten in Rechnung stellen. Wie ist die Rechtslage?

Einen Grundstückseigentümer trifft nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig nicht die Pflicht zu verhindern, dass das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf ein tiefer­ liegendes Grundstück abfließt. Auch die Vorschriften des Landeswassergesetzes NRW (LWG) begründen keine Pflicht des Oberliegers, Vorkehrungen zur Zurückhaltung des Niederschlagswassers zu treffen.
§ 115 LWG bestimmt aber auch, dass der Grundstückseigentümer den Abfluss des wild abfließenden...