Erdaufschüttung am Gartenzaun?

Der Nachbar hat einen Teich ausgebaggert und die Erde an unserem Grenzzaun bzw. bei einer anderen Nachbarin an einer Hauswand bis zu 60 cm hoch aufgeschüttet. Unser Holzzaun droht zu vergammeln und die Hauswand wird nass werden. Darf der Nachbar seine Erde ohne Rücksprache an der Grenze verteilen?

Für Bodenerhöhungen gilt in Nordrhein-Westfalen § 30 Nachbarrechtsgesetz NRW. Danach hat der Nachbar einen solchen Grenzabstand einzuhalten und solche Vorkehrungen zu treffen und zu unterhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstückes insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens ausgeschlossen ist. Für die Grenzabstände gelten § 36 Abs. 2 Satz 1 und 2  b, Absätze 3 bis 5 Nachbarrechtsgesetz...