Eichen zu nah am Acker?

Ein Nachbar hat als Ausgleichsmaßnahme Eichen gepflanzt, die gegenüber meinem Acker stehen. Zwischen Acker und seiner Fläche verläuft mein Graben. Der Abstand inklusive Graben beträgt 1 bis 2 m. Die Eichen stehen direkt an seiner Grenze. Welchen Abstand zu meinem Acker muss er einhalten?

Ohne Ihre Zustimmung durfte Ihr Nachbar die Eichen nicht direkt an die Grenze pflanzen. Er hat vielmehr Grenzabstände nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW einzuhalten. Da es sich bei den Eichen um stark wachsende Bäume handelt, sieht das Gesetz einen Abstand von 4 m zur Nachbargrenze vor (§ 41 Abs. 1 Nr. 1 NachbG NRW). Sie bewirtschaften Ihre Fläche als Acker. In einem solchen Fall vergrößert sich der...