Eibenhecke selbst versetzen?

2006 habe ich eine Eibenhecke an der Grenze meines Privatgrundstückes gepflanzt. Daneben befand sich ein Acker. Daraus ist ein Baugebiet geworden. Jetzt möchte der Nachbar seine Garage an die Grenze setzen, was laut Bebauungsplan zulässig ist. Muss ich das dulden? Meine etwa 1,60 m hohe Hecke würde dadurch beschattet.

Ihre Eibenhecke genießt heute Bestandsschutz, auch wenn sie damals direkt an der Grenze gepflanzt wurde. Nach dem Gesetz hätten Sie bei der Pflanzung einen Grenzabstand einhalten müssen; es sei denn, Sie hätten sich 2006 mit dem Bewirtschafter der Ackerfläche auf den Pflanzort geeinigt.

Die Festsetzungen im Bebauungsplan sehen auf dem Nachbargrundstück eine Grenzbebauung vor; danach ist die Errichtung von Garagen bis an die gemeinsame Grenze...