Die Ulme fällen?

Neben meiner Scheune steht eine 50 cm dicke Ulme, die der Stadt gehört. Die Krone ragt fast zur Hälfte auf unser Grundstück. Das Dach ist stark vermoost, das Totholz hat bereits zwei Dachziegel beschädigt. Die Stadt weigert sich, den Baum zu fällen. Sie will nur das Totholz aus der Krone schneiden.

Einen Anspruch gegenüber der Stadt, dass sie den Baum entfernt, werden Sie nur dann durchsetzen können, wenn Sie gutachterlich nachweisen, dass sich die Ulme durch Rückschnitt und regelmäßiges Beseitigen des Totholzes nicht als ständige und bedrohliche Gefahrenquelle...