Die Hecke steht auf der Grenze: Entfernen?

Der Sohn des Nachbarn hat die Grundstücksgrenze einmessen lassen. Dort steht seit 1952 eine Hecke, die ich mehrmals jährlich schneide. Mein Vater hatte sie gepflanzt. Nun wurde festgestellt, dass die Hecke genau auf der Grenze steht und mit ihren Zweigen 30 cm auf das Grundstück des Nachbarn ragt. Die Hecke ist 1,80 m hoch und 50 m lang. Der Nachbar fordert, dass ich die Hecke entferne.

Da die 60 Jahre alte Hecke auf der Grenze steht, muss man sie als gemeinsame Grenzeinrichtung ansehen. Eine solche Grenzeinrichtung können die Nachbarn nur im gegenseitigen Einvernehmen entfernen (§ 922 BGB).

Die Grenzsituation wird seit dem Zeitpunkt der Anpflanzung unverändert sein. Der Vater Ihres Nachbarn hatte gegen die Anpflanzung keine Einwände. Heute kann man vermutlich nicht mehr klären, welche Vorstellungen beide...