Auf zivilrechtlichem Wege können Sie Ihren Nachbarn nicht zwingen, dass er seine verfallenen Gebäude und Schuttberge entsorgt. Sie hätten lediglich dann einen Anspruch, wenn von dem Grundstück eine Gefahr ausgeht, die sich auf Ihr Grundstück auswirkt. Doch dies dürfte kaum der Fall sein. Es ist schwer vorstellbar, worin eine solche Gefahr bestehen könnte. Ästhetische Gründe reichen nicht aus.
Anders sieht es aus mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften, auf die sich die Stadt beziehen könnte. Gegenüber der Stadt haben Sie jedoch auch wiederum keinen Rechtsanspruch, dass sie einschreitet oder im Wege der Ersatzvorannahme die Gebäude beseitigt und die Schuttberge entsorgt. Dies wäre lediglich dann der Fall, wenn Sie sich auf öffentlich-rechtliche Vorschriften berufen könnten. Solche Vorschriften kennen wir nicht.
Sie befürchten, dass Ihre Häuser und die Häuser der Nachbarn an Wert verlieren, falls der Zustand so bleibt. Dies jedoch begründet keinen Rechtsanspruch gegenüber der Stadt, dass sie einschreitet. Sie können mit Ihren Nachbarn gegenüber der Stadt nur auf politischem Wege versuchen, Einfluss zu nehmen.
Öffentlichen Druck aufbauen können Sie wahrscheinlich nur so: Laden Sie einen Mitarbeiter der Tageszeitung einmal ein zu einem Ortstermin und schildern Sie die aus Ihrer Sicht unhaltbaren Zustände auf dem Grundstück des Nachbarn. Vielleicht nimmt der Nachbar dann ja mal Stellung zu den Vorwürfen.