Darf Nachbar Weg sperren?

1936 hatte mein Großvater mit dem Nachbarn vereinbart, dass wir einen Weg, der teils auf Nachbars Grund verläuft, uneingeschränkt nutzen dürfen. Die mündlich getroffene Vereinbarung sollte auch für die Folgegenerationen gelten. Wir teilen uns die Unterhaltungskosten. Jetzt streiten wir mit dem Hofeigentümer wegen einer anderen Sache. Könnte er uns den Privatweg sperren? Es gibt eine weitere Zufahrt zu unserem Hof.

Da eine grundbuchliche Sicherung des Wegerechts durch eine Dienstbarkeit offensichtlich nicht vorliegt, handelt es sich allenfalls um eine schuldrechtliche Vereinbarung. Diese gilt grundsätzlich nur zwischen denjenigen Parteien, die diese abgeschlossen haben, also den jeweiligen Vorfahren. Sie weisen zwar darauf hin, dass die Vereinbarung auch für die „Folgegenerationen“ Geltung haben soll. Deshalb kann...