Darf der NABU Wald ­eingattern?

Leserfrage: Ein Bekannter hat Wald verkauft, zum größten Teil Kalamitätsfläche. Nun soll der Wald großflächig eingezäunt werden. Ist das erlaubt? Ist ein Grenzabstand einzuhalten?

Wochenblatt-Leser Sebastian W. fragt: Ein Bekannter hat Wald an den NABU verkauft. Es handelt sich zum größten Teil um eine Kalamitätsfläche. Nun soll der Wald großflächig mit einem Zaun, der auf der Grenze steht, eingezäunt werden. Ist das erlaubt? Ist ein Grenzabstand einzuhalten?

Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW, antwortet: Der NABU darf die Fläche zum Schutz von Forstkulturen, Saatkämpen und Pflanzgärten eingattern. Da es sich im Wesentlichen um eine Kalamitätsfläche handelt, gehen wir davon aus, dass hier eine Wiederbewaldung in Form...