Carport an Grenze?

Mein Nachbar möchte direkt an der Grenze ein Carport bauen. Deshalb soll ich eine Rotbuchenhecke, Grenzabstand etwa 50 cm, so weit zurücksetzen, dass ich die Hecke von meinem Grundstück aus schneiden kann. Ferner meint der Nachbar, dass ich mich an den Kosten der Carportseite, die zu uns gerichtet ist, beteiligen muss. Beide Grundstücke liegen im Wohngebiet. Wie soll ich reagieren?

Nach § 6 Abs. 11 LandesBauO dürfen Garagen und überdachte Stellplätze bis zu einer Länge von 9 m ohne Einhaltung von Abständen an der Nachbargrenze errichtet werden, einschließlich darauf errichteter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie, Parabolantennen und sonstige Antennenanlagen, jeweils bis zu einer Höhe von 1,50 m. Die mittlere Wandhöhe dieser Gebäude darf nicht mehr als 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen, die Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9 m nicht überschreiten. Die Gesamtlänge der Grenzbebauung einschließlich aller anderen...