Buchenhecke bis an die Grenze?

Mein Nachbar möchte auf seinem Hausgrundstück eine Buchenhecke pflanzen. Sie soll als Sichtschutz dienen und bis 2,50 m hoch wachsen. Wie viel Abstand zur Grenze muss der Nachbar einhalten? Darf er später mein Grundstück betreten, wenn er die Hecke auf meiner Seite beschneiden will?

Der Standort der Buchenhecke hängt davon ab, welche Funktion sie erfüllen soll und wo Ihr Grundstück liegt – im Außenbereich oder baulichen Innenbereich. Soll die Buchenhecke die Funktion einer Einfriedigung erfüllen und liegen beide Grundstücke im baulichen Innenbereich, darf sie auf der Grenze angepflanzt werden. In allen anderen Fällen darf sie nur entlang der Grenze stehen.

Doch handelt es sich bei der Hecke, die der Nachbar pflanzen möchte, überhaupt um eine Grenz­einrichtung? Hiergegen spricht...