Boden des Nachbarn dulden?

Unser Nachbar hat 2015 sein Grundstück mit einem Einfamilienhaus bebaut und dabei den Garten mit Mutterboden aufgefüllt. Jetzt ragen Boden und der aufgetragene Rindenmulch teils über die von uns gesetzten Be­tongrenzsteine. Vögel und Wind werfen bzw. wehen das Material ständig über unsere 25 cm hohe Grenzmauer auf unsere Einfahrt. Müssen wir das dulden?

Ihr Nachbar hat den Boden über die Oberfläche Ihres angrenzenden Grundstücks erhöht. Dies ist vom Grundsatz zulässig. Der Nachbar hat allerdings Vorkehrungen zu treffen, damit Ihr Grundstück insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des Bodens nicht geschädigt wird (§ 30 NachbG NRW).

Der Nachbar hat sich Ihre Grenzmauer als Abgrenzung offensichtlich zunutze...