Blickdichter Zaun?

Unser Nachbar ist ein Störenfried. Wenn wir in unserem Schuppen arbeiten, der neben seinem Hofgrundstück liegt, werden wir und die Kinder regelmäßig beschimpft. Dürfen wir einen blickdichten, 2 m hohen Zaun errichten? Welcher Grenzabstand ist im Außenbereich einzuhalten?

Die Errichtung eines Zaunes muss nach seiner Art und Weise ortsüblich sein. Das Nachbarrechtsgesetz für das Land NRW (NachbG NRW) sieht in § 35 vor, dass eine etwa 1,20 m hohe Einfriedigung zu errichten ist, falls sich eine ortsübliche Einfriedigung nicht feststellen lässt. Wir haben keinen Zweifel,...