Birken am Acker?

Die Stadt hat als Ausgleichsmaßnahme in der Feldflur an einer Straße Birken angepflanzt. Der Abstand zu meinem Acker beträgt 1 m. Eine Einfahrt werde ich mit den Maschinen bald nicht mehr nutzen können. An anderer Stelle muss ich eine Spitze, 20 m2, unbearbeitet liegen lassen. Kann ich Entschädigung fordern?

Nach dem NRW-Nachbarrechtsgesetz sind bei Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen die für Bäume geltenden Abstandsvorschriften nicht einzuhalten. Zu den Verkehrsflächen zählt auch der Straßenkörper, der hier bepflanzt wurde.
Nach § 32 des Straßen- und Wegegesetzes NRW haben die Eigentümer und Besitzer von angrenzenden Grundstücken die Einwirkungen der Anpflanzungen im Bereich des Straßenkörpers sowie die zur Unterhaltung dienenden Maßnahmen zu dulden.

Ansprüche der Eigentümer der Grundstücke können sich ergeben, wenn...