Betriebshaftpflicht muss nicht zahlen

Obwohl ein Baumdienst regelmäßig die Bäume meines Waldrandes auf ihre Standsicherheit hin überprüft, ist während des Starkregens am 14. Juli eine Eiche auf den Paddock meines Nachbarn gestürzt. Meine Betriebshaft­pflicht lehnt ab, meinen Nachbarn zu entschädigen und verweist darauf, dass der Baum aufgrund höherer Gewalt umgefallen sei. Bleibt mein Nachbar jetzt auf dem Schaden sitzen?

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt nur dann, wenn man schuldhaft gehandelt hat und nicht, wenn man dem Nachbarn einen Schaden zufügt.

Die Aufgabe einer Betriebshaftpflichtversicherung besteht darin, bei Schäden gegenüber Dritten zu prüfen, ob Sie schuldhaft gehandelt haben oder nicht. Falls Sie fahrlässig oder grob fahrlässig schuldhaft gehandelt haben, wird die Versicherung den Schaden ersetzen bis maximal zur...