Bepflanzung ohne Grenzabstand

Kürzlich habe ich festgestellt, dass der Nachbar entlang einer meiner Flächen Sträucher und Bäume ­ohne Grenzabstand gepflanzt hat. Er hat das Ganze mit ­Maschendrahtzaun eingezäunt. Ich weiß nicht, wann die Anpflanzung erfolgt ist. Was kann ich dagegen tun?

Wir gehen davon aus, dass Ihr Nachbar Wald angelegt hat, der mittlerweile zu einem geschlossenen Bestand herangewachsen sein dürfte. Die Anpflanzung ist offenbar bereits vor Jahren erfolgt. Bei der Neuanlage von Wald müssen insbesondere ­gegenüber benachbarten landwirtschaftlichen Flächen Grenzabstände eingehalten werden. So muss ein Streifen von 1 m Breite von jedem Baumbewuchs und ein weiterer Streifen von 3 m Breite von Baumbewuchs über 2 m Höhe freigehalten werden (§ 40 Abs. 1 NachbG NRW).

Diese...