Beim Pflügen Zaun beschädigt

Unser Wohnhaus steht seit 2009 am Ortsrand und grenzt an einen Acker. Mein Grundstück ist mit einem 2 m hohen Zaun auf der Grenze eingezäunt. Der Landwirt hat jetzt beim Pflügen den Zaun beschädigt und will ihn nicht reparieren. Er meint, der Zaun dürfe dort nicht stehen. Muss ich ihn entfernen und einen Grenzabstand einhalten? Muss er mir den Schaden ersetzen?

Der Landwirt muss Ihnen den Schaden ersetzen. Zwar haben Sie damals den erforderlichen Grenzabstand bei Errichtung des Zaunes nicht eingehalten. Hierauf kann sich Ihr Nachbar aber mittlerweile nicht mehr berufen.

Da die benachbarte Fläche des Landwirts als Acker genutzt und mit landwirtschaftlichem Gerät befahren wird, hätten Sie bei der Errichtung des Zaunes 0,50...