Bauplatz mit Erde aufgefüllt

Mein Bauplatz, den ich verkaufen möchte, liegt 2 m unterhalb der Straße. Der Nachbar hat seinen Bauplatz der Straßenhöhe nach angefüllt. Die Schrägen befinden sich jetzt aber etwa 1,50 m auf meinem Grundstück. Das Ganze ist bereits Mitte der 1980er-Jahre passiert. Muss ich die Auffüllung dulden?

Das Nachbarrechtsgesetz in NRW bestimmt Grenzabstände: Aufschichtungen, die nicht über 2 m hoch sind, haben einen Mindestabstand von 50 cm von der Grenze einzuhalten. Aufschüttungen, die höher als 2 m sind, müssen einen Abstand einhalten, der um so viel über 50 cm höher ist, als das Maß die Höhe von 2 m übersteigt. Ihr Nachbar hat diese Abstände bereits Mitte der 1980er-Jahre nicht eingehalten.

§ 50 des Nachbarrechtsgesetzes NRW bestimmt: Der Eigentümer eines Nachbargrundstückes, das unter Verletzung von vorstehenden Vorschriften zum Abstand beeinträchtigt wird,...