Baum umgestürzt – wer haftet?

Leserfrage: Wenn ein Baum meinen Weidezaun beschädigt, haftet dann der Waldbesitzer?

Wochenblatt-Leser Michael D. in G. fragt: Einige meiner landwirtschaftlichen Flächen grenzen an Wald an. Wenn ein Baum auf mein Grundstück fällt, wird mir der dann entstehende Schaden zum Beispiel am Weidezaun ersetzt? Was ist, wenn ein Experte diese als gesund eingestuft hat, der Baum aber offensichtlich krank war? Wem gehört der gestürzte Baum und wer muss diesen wegräumen? Wenn sich der Eigentümer nicht kümmert und ich den Baum selbst beseitige und verfeuere, ist das dann Diebstahl?

Heinrich Barkmeyer, Wald und Holz NRW, gibt Auskunft: Wenn ein Baum aus dem benachbarten Bestand auf Ihre landwirtschaftliche Fläche fällt und zudem einen Schaden, etwa an dem dort stehenden Weidezaun, anrichtet, hängen die Pflichten des angrenzenden Waldbesitzers insbesondere davon ab, in welchem Zustand sich der Baum vor dem Schadenseintritt befunden hat.

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, welche Waldbesitzform betroffen ist, ob es sich also um Privat-, Kommunal- oder Staatswald handelt.

Gesunde...