Bäume zu nah am Grünland?

Der Nachbar hat im Herbst 2010 entlang unseres Grünlandes einen Wald mit Lärchen und Buchen neu aufgeforstet. Der Abstand zu unserer Fläche beträgt 1 m. Zu einem anderen Wald hat er fast keinen Abstand eingehalten. Welche Grenzabstände hätte er einhalten müssen?

Die Grenzabstände für Wald sind in § 40 Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW) geregelt. Zu Ihrer Grünlandfläche hätte der Nachbar einen Streifen von 1 m Breite von jedem Baumwuchs und einen weiteren Streifen von 3 m Breite von Baumwuchs über 2 m Höhe einhalten müssen. Sollten die Bäume demnächst größer als 2 m werden, muss der Nachbar einen Abstand von mindestens 4 m zu...