Mit den gepflanzten Bäumen hätte Ihr Nachbar einen Grenzabstand einhalten müssen. Mit stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche (Fagus silvatica) und sämtlichen Arten der Linde (Tilia), der Platane (Platanus), der Rosskastanie (Aesculus), der Eiche (Quercus) und der Pappel (Populus), sind vom Nachbargrundstück 4 m Abstand bis zur Grenze einzuhalten. Mit allen übrigen Bäumen 2 m Abstand (§ 41 Abs.1 Nachbarrechtsgesetz NRW). In Ihrem Fall verdoppeln sich die Abstände sogar, höchstens jedoch auf 6 m, da die Anpflanzungen gegenüber einem landwirtschaftlichen Grundstück erfolgt sind.
Fordern Sie den Nachbarn auf, die Bäume zurückzusetzen. Ihr Anspruch ist erst ausgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Jahren nach der Anpflanzung Klage auf Beseitigung erheben.