Bäume zu nah am Acker?

Der Kreis hat eine Kreisstraße quer durch meine Fläche neu gebaut. Jetzt setzt er die Grenzsteine und bepflanzt die Randstreifen. Welche Abstände muss der Kreis mit Bäumen und Sträuchern einhalten? Muss ich in Zukunft überhängende Äste dulden?

Es ist leider so, dass der Kreis bei der Anpflanzung der Bäume und Sträucher keinen Grenzabstand zu Ihrem Grundstück einzuhalten braucht. Dies ergibt sich aus der Ausnahmebestimmung des § 45 Nachbarrechtsgesetzes, wonach die Sonderregelungen über einzuhaltende Grenzabstände gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken nicht gelten. Die mit den Grenzsteinen abgemarkte...