Wochenblatt-Leser Claus D. fragt: Auf unserem Grundstück stehen einige große alte Bäume, etwa 4 bis 6 m von der Nachbargrenze entfernt. Der Nachbar sagt, dass sein TV-Empfang gestört sei. Daraufhin habe ich die Bäume mehrmals entastet. Ohne Erfolg. Dann ließ ich ein paar Bäume fällen. Hätte der Nachbar die Antenne selbst neu richten müssen? Wer bezahlt die Rechnung für das Fällen?
Rebecca Kopf, Redaktion, antwortet: Kann ein Nachbar von seinem Grundstücksnachbar Schadenersatz verlangen, wenn der TV-Empfang durch einen Baum auf dem Nachbargrundstück gestört ist? Mit diesem Problem hat sich das Landgericht (LG) Koblenz beschäftigt (Az. 6 S 204/18). Nach Ansicht des Gerichts kann der Nachbar keinen Schadenersatz verlangen. Vielmehr sei es zumutbar, dass der Nachbar seine Satellitenschüssel an eine andere Stelle seines Grundstücks verlegt und die Kosten dafür selbst trägt.
In Ihrem Fall ist es offenbar ähnlich. Als Ihr Nachbar Ihnen sagte, dass sein Fernsehempfang wegen der hohen Bäume auf Ihrem Grundstück gestört sei, ließen Sie die Bäume entasten. Unserer Meinung nach ist das „unter Nachbarn“ der richtige Weg und löst in vielen Fällen das Problem. In Ihrem Fall aber offenbar nicht.
Alternativen überlegen
In Anlehnung an den oben genannten Fall hätte unserer Auffassung nach:
- Ihr Nachbar versuchen müssen, die Satellitenschüssel zu versetzen bzw. höher anzubringen, und zwar auf seine Kosten. Womöglich hätte er die Schüssel auf das Dach montieren müssen.
- Alternativ und abhängig von den Gegebenheiten vor Ort hätte man über eine andere Möglichkeit des Fernsehempfangs nachdenken können, zum Beispiel über DVB-T, Internet, Kabel.
Sie als Nachbar dürfen grundsätzlich Ihr Grundstück frei bepflanzen – solange Sie den vorgeschriebenen Abstand zum anderen Grundstück wahren und die Vorschriften zum Bau- und Nachbarschaftsrecht einhalten.
Hinsichtlich der Pflanzabstände trifft das NachbG NRW in den §§ 41 bis 48 ausführliche Regelungen. Gemäß § 41 NachbG NRW sind von den Nachbargrundstücken mit stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel 4 m, mit allen übrigen Bäumen 2 m Abstand einzuhalten.
Kosten: Nach Beteiligung fragen
Im Endeffekt sieht es danach aus, dass Sie Ihre Bäume nicht hätten fällen müssen. Da Sie aber offensichtlich selbst den Auftrag zum Bäumefällen an das Unternehmen erteilt haben, werden Sie auch die Kosten tragen müssen.
Versuchen Sie, mit Ihrem Nachbarn zu sprechen, ob er sich an den Kosten beteiligt. Immerhin hat es ihm die Kosten für das Versetzen der Satellitenschüssel erspart – da können mehrere Hundert Euro zusammenkommen. Wie hoch die Kosten hier tatsächlich anzusetzen sind, wird Ihnen sicherlich eine Fachfirma vor Ort unverbindlich mitteilen.
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(Folge 2-2023)