Bäume fällen für Gewächshäuser?

Zwischen unserem Waldgrundstück und dem Nachbargrundstück verläuft ein Bach. Die Mitte des Bachlaufes ist die Grenze. Auf dem Nachbargrundstück stehen Gewächshäuser. Welchen Grenzabstand muss ich bei Neu- oder Ersatzpflanzung einhalten? Kann mich der Nachbar zwingen, vorhandene Bäume in Grenznähe zu fällen, damit seine Gewächshäuser mehr Licht bekommen?

Da es sich bei Ihrem Grundstück um Wald handelt, gelten für die Abstände die Vorschriften des Nachbarrechtsgesetzes NRW über Grenzabstände für Wald. Grundsätzlich sind nach § 40 Abs. 1c zu benachbarten landwirtschaftlich, gärtnerisch oder durch Weinbau genutzten Grundstücken ein Streifen von 1 m Breite von jedem Baumwuchs und ein weiterer Streifen von 3 m Breite von Baumwuchs über 2 m...