Aushub entfernen?

1965 hat der Wasserverband Aushub aus dem Fluss Hunte in unserem Wald abgelagert. Damals hatte mein Vater die Beseitigung nicht gefordert. Jetzt sind die Fichten schlagreif. Doch bei der Auf­fors­tung stören die etwa 500 m3 Aushub. Der Verband sagt, alles sei längst verjährt. Stimmt das?

Nach § 77 des Landeswassergesetzes Niedersachsen müssen Anlieger und Hinterlieger das Ein­ebnen des Aushubs auf ihren Grundstücken dulden, wenn es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt. Entstehen durch die Arbeiten Schäden, hat der Grundstückseigentümer gegen den zur Unterhaltung verpflichteten Verband Anspruch auf Schadenersatz.

Das Gesetz sieht also grundsätzlich eine Duldungspflicht der Anlieger für das Aufbringen und Ein­ebnen von Aushub durch den Wasserverband vor. Sofern...