Augen auf beim Mulchen

Ich habe eine Stilllegungsfläche gepachtet. Alle zwei Jahre mulche ich die Fläche. Nun sind mehrere Messer an meinem Mulcher abgebrochen, weil ich einen umgestürzten Baum nicht gesehen habe. Der Baum gehört der Gemeinde. Müsste die Haftpflichtversicherung der Gemeinde meinen Schaden begleichen?

Da Sie die Fläche nur alle zwei Jahre mulchen und sich am Rand der Fläche Bäume befinden, haben Sie eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Hinblick auf das Erkennen von sogenannten „Störungen“ wie umgefallene Bäume oder Ähnliches.

Die...