Da Sie die Fläche nur alle zwei Jahre mulchen und sich am Rand der Fläche Bäume befinden, haben Sie eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Hinblick auf das Erkennen von sogenannten „Störungen“ wie umgefallene Bäume oder Ähnliches.
Die Haftpflichtversicherung der Gemeinde wird daher ein Verschulden Ihrerseits prüfen und Ihnen vermutlich ein Mitverschulden oder gar ein Eigenverschulden vorwerfen. In dem Fall würde die Versicherung der Gemeinde eine Entschädigung ablehnen. Sie müssten den Schaden dann selbst tragen.
Wir raten Ihnen daher, das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen und darauf zu drängen, den (überschaubaren) Schaden zu übernehmen. Um in Zukunft einem Schaden vorzubeugen, sollten Sie die Fläche dann vor dem Mulchen absuchen.
(Folge 45-2021)