Auffüllung mit Boden zulässig?

Mein Acker grenzt an die Mähweide des Nachbarn. Beide Grundstücke liegen in einer leichten Senke. Im vergan­genen Herbst hat der Nachbar seine Fläche um bis zu 40 cm bis an die Grenze angefüllt. War das erlaubt?

Das Nachbarrechtsgesetz NRW bestimmt in § 30 Folgendes: Derjenige, der den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muss einen solchen Grenzabstand einhalten, dass eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Abstürzen oder Abschwemmen des...