Alte Buchen entfernen?

An meiner Grundstücksgrenze befinden sich alte Buchen. 2014 hat der Nachbar in Grenznähe (3 m) zwei Scheunen gebaut. Nun behauptet er, dass von ­meinen Bäumen eine große Gefahr ausgehe. Eine Buche hat unten ein größeres Loch, was aber schon zehn Jahre besteht. Muss ich die Bäume tatsächlich ­fällen?

Wir gehen davon aus, dass die Scheunen bei der Errichtung den baurechtlichen Vorgaben, insbesondere, was den Standort anbelangt, entsprochen haben. Nach der Landesbauordnung NRW ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 3 m zur gemeinsamen Grundstücksgrenze einzuhalten.

Vielleicht durfte der Nachbar die Scheunen auch ohne Genehmigung errichten. Die Genehmigungsfreiheit besteht dann, wenn es sich um Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstellen handelt, und, sofern sie im Außenbereich stehen, einem land- oder...