Ahorn auf Pferdeweide

Meine Pferdeweide grenzt an den Wald einer Forstverwaltung. In diesem Frühjahr war die Weide mit kleinen Pflanzen übersät (ich vermute Ahorn). Kann ich den Waldbesitzer haftbar machen?

Wir sehen keine Haftungsgrundlage. Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befassen sich in § 906 mit Einwirkungen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen und die Benutzung des eigenen Grundstücks beeinträchtigen können.
In bestimmten Fällen können Sie von Ihrem Nachbarn verlangen, dass er...