Acker als Weg benutzt

Ich habe einen Acker mit Zwischenfrucht bestellt. Im Frühjahr will ich dort Mais pfluglos anbauen. Jetzt hat der Lohnunternehmer meinen Ackerrand als Abkürzung für die CCM-Ernte genutzt. Muss ich dies dulden? An wen muss ich mich halten – den Lohnunternehmer oder den Bewirtschafter (Pächter) der Fläche?

Die widerrechtliche Nutzung müssen Sie nicht hinnehmen. Als Eigentümer können Sie gemäß § 903 BGB „mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“. Deshalb muss jeder Feldnachbar oder auch ein Lohnunternehmer Sie fragen, ob er Ihren Acker als Abkürzung nutzen darf, weil das Befahren des Feldweges zu zeitaufwendig ist.

Durch das Befahren ist Ihr Eigentum geschädigt worden. Zum einen ist die Zwischenfrucht zerstört worden. Zum anderen sind...