Abwasserleitung durch fremden Grund

1992 hatten wir dem Nachbarn mündlich gestattet, eine Leitung für seine Abwässer durch unseren Acker zu verlegen. Jetzt ist der Nachbar verstorben. Wir befürchten, dass die Erben das Anwesen verkaufen. Wie sieht es dann mit der Leitung aus? Können wir jetzt noch Entschädigung fordern?

Sie haben dem Nachbarn die Durchleitung wahrscheinlich unentgeltlich gestattet. Deshalb dürfte ein Leihvertrag vorliegen. Dass der Nachbar verstorben ist, ändert nichts an dem Rechtsverhältnis, denn aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge besteht Ihr Vertrag nunmehr mit dem oder den Erben.

Wird das Anwesen verkauft, geht der Vertrag nicht mit über. Denn mit dem Käufer bestände ein solcher Gestattungsvertrag nicht, weil die Leitung nicht durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch abgesichert worden ist.

Daher müsste der Käufer bestrebt sein, mit

Ihnen einen neuen Gestattungsvertrag abzuschließen. Gelingt das nicht, können Sie verlangen, dass er die Leitung aus Ihrem Acker entfernt.

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