Äste erschweren die Bewirtschaftung

Ein Flurbereinigungsweg grenzt an unsere Gebäude und Flächen. Auf einer Seite des Weges ist ein Ufer, auf dem Ahorn und andere Bäume stehen. Die Äste wachsen in unsere Fläche und erschweren die Bewirtschaftung. Muss die Teilnehmergemeinschaft die Äste kappen?

Der Weg wird damals aufgrund eines Beschlusses im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens entstanden sein. Er steht im Eigentum der Teilnehmergemeinschaft (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Vermutlich handelt es sich um einen öffentlichen Weg.

Die gesetzlichen Grenzabstände zwischen Bäumen, Sträuchern und Hecken gegenüber landwirtschaftlichen Grundstücken greifen nicht, wenn sich die Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden. Zu den Verkehrsflächen gehören neben der Fahrbahn auch die Seitenstreifen, Bankette und unter Umständen parallel verlaufende Gräben.

Dennoch haben Sie als Eigentümer der angrenzenden Flächen Rechte, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergeben. So sind auch bei...