5 m Abstand zu Gewässer?

Im Winter 2012/13 hatte ich an einem Gewässer 60-jährige Pappeln gefällt. Sie standen direkt an der Böschung, der Bach ist 8 m breit. Danach pflanzte ich Schwarzpappeln an gleicher Stelle nach. Nun fordert mich der Unterhaltungsverband auf, die Pappeln umzupflanzen und 5 m Abstand zum Bach einzuhalten. Dadurch würde ich 5 m Acker verlieren. Die Bäume stehen 8 m ausei­nander. Es bleibt genug Platz, um das Ufer mit Maschinen zu mähen.

Die Unterhaltung des Baches obliegt der Gemeinde, hier der Stadt. Sie hat diese Pflicht einer Tochtergesellschaft übertragen, was nach § 91 Landeswassergesetz möglich ist. Die Wasserverbände geben sich zur Wahrnehmung ihrer Pflichten regelmäßig eine Satzung, die auch Vorschriften über die Bepflanzung des Uferrandbereiches enthalten können.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Mindestabstände von 5 m bei Bepflanzung des Uferbereichs vorgeschrieben sind. Solche öffentlich-rechtlichen Vorschriften sind...