30-kV-Erdkabel neben Wohnhaus?

Etwa 6 bis 7 m von meinem Haus hat die RWE eine 30-kV-Leitung in den Boden verlegt. Die Fläche gehört der Gemeinde. Weil ich von der Leitung nichts wusste, konnte ich keinen Einspruch einlegen. Gehen von einer so starken Stromleitung gesundheitliche Gefahren aus? Hätte die Gemeinde das Bauvorhaben öffentlich bekannt machen müssen?

Nach § 12 Niederspannungs-Anschlussverordnung haben Grundeigentümer die Verlegung von örtlichen Stromanschlusskabeln und Stromfreileitungen unentgeltlich zu dulden. Ein Planfeststellungsverfahren, etwa nach dem Energiewirtschaftsgesetz, ist für solche örtlichen Versorgungsleitungen nicht vorgesehen.

Daher sind Sie vor dem Bau der...