Zähler manipuliert

Ein Mann hatte unseren Kotten 15 Jahre gemietet. Dann zog er aus und wir mussten das Haus renovieren. Erst 18 Monate später hat der Elektriker festgestellt, dass der Mieter am Stromzähler Leitungen überbrückt hat. Reparaturkosten: 4.000 €. Können wir ihn noch belangen?

Die Ansprüche eines Vermieters auf Schadenersatz, die sich aufgrund der Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache ergeben, verjähren in einer Frist von sechs Monaten (§ 548 BGB). Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Vermieter die Mietsache...


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