Die Ansprüche eines Vermieters auf Schadenersatz, die sich aufgrund der Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache ergeben, verjähren in einer Frist von sechs Monaten (§ 548 BGB). Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Der Mieter, der den Stromzähler in der Wohnung manipuliert hat, ist bereits vor etwa 18 Monaten ausgezogen. Ihre Ansprüche gegen den Mieter sind also verjährt.
Theoretisch könnten Sie Ihre Ansprüche auch jetzt noch geltend machen. Sobald der Mieter in einem Gerichtsprozess jedoch die Einrede der Verjährung erhebt, verlieren Sie das Verfahren. In dem Prozess müssten Sie auch beweisen, dass der Mieter die Leitungen überbrückt hat. Dies wird er bestreiten. Er wird wahrscheinlich behaupten, dass der Nachmieter verantwortlich ist.