Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen?

Ich, 70 Jahre, lebe auf meinem Resthof in einem Fachwerkhaus mit fünf Wohnungen. Meine älteste Tochter soll mir in Zukunft öfter helfen, weil mir bestimmte Arbeiten nicht mehr gut von der Hand gehen. Sie will in eine der Wohnungen ziehen. Deshalb muss ich einer langjährigen Mieterin kündigen. Was muss ich bei dieser Eigenbedarfskündigung beachten?

Unterstellt, in dem Mietvertrag befindet sich keine besondere Regelung zu einer Eigenbedarfskündigung, genügt es, wenn Sie Ihrer Mieterin ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe für eine zeitnahe Nutzungsabsicht Ihrer Tochter darlegen können. Eine persönliche Bindung zu Ihrer Tochter in Verbindung mit Ihrer Unterstützung im alltäglichen Leben stellt grundsätzlich...