Wohnung in Stall einbauen?

Vor Jahren haben meine Eltern und ich ein Zweifamilienhaus auf der Hofstelle (10 ha, Ackerbau im Nebenerwerb) errichtet. Das alte Wohnhaus ist vermietet. 2009 habe ich einen alten Schuppen abgerissen und durch eine Maschinenhalle ersetzt. Jetzt steht noch ein kleiner Stall auf dem Hof, den ich gern zu Wohnzwecken umnutzen würde. Könnten wir den Stall auch abbrechen und an gleicher Stelle ein kleines Mietshaus bauen?

Den alten Stall mit den Außenmaßen von 4,5 x 9 m können Sie grundsätzlich zu Wohnzwecken umnutzen. Anspruchsgrundlage ist § 35 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB. Die dort aufgeführten Voraussetzungen werden von Ihnen erfüllt, da es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt und Sie in dieser Konstellation je Hofstelle insgesamt drei nicht privilegierte Wohnungen ausbauen und nutzen können.

In Ihrem Fall bedeutet dies, dass neben den beiden privilegierten Wohneinheiten – das von Ihren Eltern und Ihnen neu gebaute Zweifamilien-Wohnhaus ist privilegiert – lediglich das alte Wohnhaus, das fremdvermietet worden ist, anzurechnen ist. Neben der vorhandenen ersten nicht privilegierten Wohneinheit können Sie also bis zu zwei...