Absicherung

Wohnrecht für neue Ehefrau

Ich besitze mehrere Immobilien und werde bald zum zweiten Mal heiraten. In einer Wohnung werde ich mit meiner künftigen Frau leben. Sie soll ein lebenslanges Wohnrecht erhalten.

Das Wohnungsrecht ist in § 1093 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es beinhaltet „das Recht …, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen.“ Der Berechtigte ist befugt, „seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.“

Bezieht sich das Wohnungsrecht nur auf einen Teil eines Gebäudes, darf der Berechtigte „die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen“. In der Regel wird das Wohnungsrecht unentgeltlich gewährt. Ihre neue Ehefrau als Berechtigte müsste also keine „Miete“ zahlen.

Sie sollten aber die Nebenkosten regeln. Oft ist das...


Mehr zu dem Thema