Wohnrecht bis zum Tod?

Ein Mieter wohnt seit 24 Jahren auf meinem Hof. Er ist sehr ordentlich, zuverlässig und hilft ohne Aufforderung. Ich bin 84 Jahre, alleinstehend. Gern würde ich dem Mieter, der wie ich keine Angehörigen mehr hat, ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen. Was muss ich beachten?

Sie können Ihrem Mieter ein Wohnungsrecht nach § 1093 BGB einräumen. Es handelt sich um eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit mit dem Inhalt, dass Ihr Mieter "einen Teil des Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung" benutzen darf. Die Dienstbarkeit wird ins Grundbuch eingetragen. Dann hat Ihr Mieter ein "dingliches Recht", das stärker ist als das Recht aus einem Mietvertrag. Die Dienstbarkeit kann der Eigentümer nicht kündigen. Das ist ja genau Ihre Absicht, Sie...