Wohin mit Gerümpel des Mieters?

Ein Landschaftsbauer hatte auf unserem Hof verschiedene Dinge untergestellt. Als er die Miete nicht mehr zahlte, holte er das meiste ab. Jetzt ist der „feine Herr“ ausgezogen, zurückgelassen hat er einen wertlosen Pferdeanhänger und ein altes Öl­fass. Seine neue Adresse konnten wir ermitteln. Er schuldet uns noch drei Monatsmieten. Wie sollen wir reagieren? Das Gerümpel auf einen Parkplatz abstellen?

Der Mieter hat einen Pferdehänger sowie ein altes Ölfass auf Ihrem Grundstück zurückgelassen. An solchen Gegenständen trifft den Vermieter vom Grundsatz her eine Obhuts- und Aufbewahrungspflicht.

Diese Pflichten erstrecken sich aber nicht auf Müll und Gegenstände, die wertlos sind und deren Aufbewahrung nicht lohnt. Von denen man also annehmen kann, der Mieter habe das Eigentum an ihnen aufgegeben.

Den Wert des Pferdehängers können wir nicht...